Überprüfungsfahrten zum Scheinerhalt
Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung
Inhaber einer BPL dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte (nicht gewerblich!) nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten in einer Ballonklasse (Bemerkung:=Gas oder HL) mindestens Folgendes absolviert haben:
- 6 Flugstunden als PIC, einschließlich 10 Starts und Landungen, sowie
- innerhalb der letzten 48 Monate einen Schulungsflug mit einem Lehrberechtigten in einem Ballon innerhalb der entsprechenden Klasse
- Außerdem müssen Piloten, wenn sie qualifiziert sind, mehr als eine Ballonklasse (Bemerkung:=Gas oder HL) zu fahren, um ihre Rechte in der anderen Klasse ausüben zu können, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 3 Stunden Flugzeit als PIC in dieser anderen Klasse absolviert haben.
- Inhaber einer BPL dürfen nur einen Ballon betreiben, der der gleichen Ballongruppe (Bemerkung:=Größe) angehört wie der Ballon, in dem der Schulungsflug absolviert wurde, oder einen Ballon in einer Gruppe mit geringerem Hülleninhalt; - Inhaber einer BPL, die die vorstehenden Anforderungen gemäß nicht erfüllen, müssen, bevor sie ihre Rechte wieder ausüben dürfen
- eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer in einem Ballon innerhalb der entsprechenden Klasse ablegen, oder
- die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a zu erfüllen.