Die Ausbildung zum Ballonpiloten erfordert erhebliches Engagement und einen hohen Zeitaufwand. Insgesamt muss ungefähr ein Jahr für die Ausbildung angesetzt werden. Aber auch nach der Ausbildung muss für das Hobby "Ballonsport" ein Großteil der Freizeit angesetzt werden um mit der notwendigen Sicherheit und damit auch mit der entsprechenden Freude Ballon zu fahren. Darüber sollte sich jeder Interessierte am Ballonschein im Klaren sein. Es sollte auch vor der Ausbildung bereits klar sein, wo der künftige Ballonpilot dann später auch Ballone fahren kann damit er in Übung bleibt.
Die Ausbildung zum Ballonpiloten
Vorbemerkung
Allgemeines
Hierzu noch einige Begriffe bzw. Abkürzungen:
BPL Ballonpilotenlizenz
LAPL(B) Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Ballone (nichtgewerbliche Lizenz, bis 3.400m³ Hülleninhalt, max. 4 Insassen, ohne Entgelt
ATO Ausbildungsorganisation (Approved Training Organisation)
FI Fluglehrer (Lizenz hat 3 Jahre Gültigkeit) (Flight Instructor)
FE Flugprüfer (Flight Examiner)
FIE Prüfer für Fluglehrer
PIC verantwortlicher Pilot
PICUS Kopilot, der unter Aufsicht die Funktion eines verantwortlichen Piloten ausführt
SPIC verantwortlicher Pilot in Ausbildung = Flugschüler, der bei einem Flug mit Fluglehrer als PIC handelt ohne dass der Fluglehrer Einfluss
auf den Flug nimmt oder diesen kontrolliert
auf den Flug nimmt oder diesen kontrolliert
HT Ausbildungsleiter (Head of Training)
Umfang der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren.
Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz für Ballone sind
Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz für Ballone sind
- ) ein theoretischer Ausbildungslehrgang in einer ATO und
- ) eine praktische Ausbildung in einer ATO
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
- Luftrecht,
- menschliches Leistungsvermögen,
- Meteorologie und
- Kommunikation;
- - Grundlagen des Fliegens,
- - Betriebsverfahren,
- - Flugleistung und Flugplanung,
- - allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone und
- - Navigation
Praktische Ausbildung
Um die Lizenz für Ballone -BPL- zu machen, ist eine praktische Ausbildung erforderlich.
- Die Fahrausbildung mit Fluglehrer (Flight Instructor - FI) umfasst
- in derselben Ballonklasse (Gas- oder Heißluftballon)
- mindestens 16 Fahrstunden, davon im Unterricht 12 Stunden mit FI mit 10 Füllungen, 20 Starts- und Landungen sowie eine überwachte Alleinfahrt von mindestens 30 Minuten Dauer.
- Die Ausbildung kann seit 08.04.2020 noch auf der kleinsten Ballongröße (Gruppe A mit maximal 3.400 m³ Hülleninhalt)) gemacht werden.
- Die Lizenz kann dann auf eine andere Ballonklasse (Gas / HL) oder Ballongruppe (Größe) und für den gewerblichen Betrieb erweitert werden. Für die Erweiterung auf die nächste Ballongruppe B (Hülleninhalt von 3.401 bis 6.000 m³) muss der Pilot z.B. mindestens 100 Flugstunden und zwei Schulungsflüge auf der Gruppe B nachweisen.
Theoretische Prüfung
Eine Prüfungsarbeit wird mit bestanden bewertet, wenn der Bewerber mindestens 75 % der bei dieser Arbeit erreichbaren Punkte erreicht hat.
Es wird keine Strafpunktbenotung angewandt.
Sofern nicht etwas anderes festgelegt ist, hat ein Bewerber die Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die entsprechende Pilotenlizenz oder Berechtigung erfolgreich abgeschlossen, wenn er alle erforderlichen Prüfungsarbeiten innerhalb einer Frist von 18 Monaten, gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats, in dem der Bewerber erstmals zu einer Prüfung angetreten ist, bestanden hat.Wenn ein Bewerber eine der Prüfungsarbeiten nach 4 Versuchen nicht bestanden hat, oder wenn er nicht alle Arbeiten innerhalb von entweder 6 Sitzungen oder der in Absatz 2 genannten Frist bestanden hat, muss er alle Prüfungsarbeiten wiederholen.
Bevor sich ein Bewerber den Prüfungen erneut unterzieht, muss er eine weitere Ausbildung bei einer ATO durchlaufen. Der erforderliche Umfang der Ausbildung wird von der Ausbildungsorganisation auf der Grundlage der Bedürfnisse des Bewerbers festgelegt.
Gültigkeitszeitraum
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfungen der theoretischen Kenntnisse bleibt gültig:
zur Erteilung einer Ballon-Pilotenlizenz für einen Zeitraum von 24 Monaten;
Die genannten Zeiträume werden ab dem Tag gerechnet, zu dem der Pilot die Prüfung der theoretischen Kenntnisse erfolgreich abgelegt hat.
Die theoretische Prüfung ist in der Regel eine schriftliche oder computergesteuerte Prüfung.
Praktische Prüfung
Kosten
Der komplette Pilotenschein für Heißluftballone in einer gewerblichen Schule kostet zwischen 5.000 - 8.000 EUR. Darin enthalten sind der Theorielehrgang und die praktischen Ausbildungsfahrten.
Günstiger ist die Ausbildung in einer ATO / DTO eines Ballonvereins oder des Luftsportverbandes Bayern da die Ausbilder hier ehrenamtlich arbeiten.
Die genauen Kosten Variieren von Verein zu Verein.
Günstiger ist die Ausbildung in einer ATO / DTO eines Ballonvereins oder des Luftsportverbandes Bayern da die Ausbilder hier ehrenamtlich arbeiten.
Die genauen Kosten Variieren von Verein zu Verein.
Sprechfunkzeugnis
Um den Ballon auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis (BZF) notwendig. Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) abgelegt werden. Die Sprechfunkprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.
Das Sprechfunkzeugnis sollte in jedem Fall erworben werden. Da in der Ausbildung hierzu auch Bereiche wie z.B. Navigation mit abgehandelt werden, empfiehlt es sich, das Sprechfunkzeugnis bereits zu Beginn der Ausbildung abzulegen.