Prüfungen
Prüfungen / Befähigungsüberprüfungen / Schulungsfahrten
Folgende Schulungsfahrten und Befähigungsüberprüfungen können Sie als Ballonpilot (BPL und LAPL) bei mir, durchführen (LBA Prüferlizenz DE1528,):
• Checkfahrt für Ballonpiloten in Luftfahrtunternehmen nach §42, Abs. 3 LuftBO
• Befähigungsüberprüfungen für den gewerblichen Betrieb und den Eintrag com.ops, FCL.205.B
• Befähigungsüberprüfungen zur fortlaufenden Flugerfahrung, FCL.140.B und FCL.230.B
• Erweiterung auf eine andere Klasse (Heißluft / Gas) gemäß FCL.225.B)
• Schulungsfahrten zur Gruppenerweiterungen (Größe) Heißluftballon gemäß FCL.225.B BPL
• Schulungsfahrten zur fortlaufenden Flugerfahrung (alle 2 Jahre) gemäß FCL.140.B und FCL.230.B
• Befähigungsüberprüfung laufende Flugerfahrung zur Beförderung von Fluggästen - (180 Tage Regelung) FCL.060
Folgende Schulungsfahrten und Befähigungsüberprüfungen können Sie als Ballonpilot (BPL und LAPL) bei mir, durchführen (LBA Prüferlizenz DE1528,):
• Checkfahrt für Ballonpiloten in Luftfahrtunternehmen nach §42, Abs. 3 LuftBO
• Befähigungsüberprüfungen für den gewerblichen Betrieb und den Eintrag com.ops, FCL.205.B
• Befähigungsüberprüfungen zur fortlaufenden Flugerfahrung, FCL.140.B und FCL.230.B
• Erweiterung auf eine andere Klasse (Heißluft / Gas) gemäß FCL.225.B)
• Schulungsfahrten zur Gruppenerweiterungen (Größe) Heißluftballon gemäß FCL.225.B BPL
• Schulungsfahrten zur fortlaufenden Flugerfahrung (alle 2 Jahre) gemäß FCL.140.B und FCL.230.B
• Befähigungsüberprüfung laufende Flugerfahrung zur Beförderung von Fluggästen - (180 Tage Regelung) FCL.060