· Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heißluftballone, Unfallgutachten und Startplatzgutachten · Anerkannter Prüfer für Freiballonführer und Lehrberechtigte
Für Scheinerweiterungen sind keine Prüfungsfahrten erforderlich.
Die erweiterte Berechtigung wird nach dem Nachweis der gefahrenen Scheinerweiterungsfahrten gegenüber dem zuständigen Luftamt in den Schein eingetragen.