· Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heißluftballone,
  Unfallgutachten und Startplatzgutachten
· Anerkannter Prüfer für Freiballonführer und Lehrberechtigte
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Die Ausbildung zum Ballonpiloten

 

Vorbemerkung

Die Ausbildung zum Ballonpiloten erfordert erhebliches Engagement und einen hohen Zeitaufwand. Insgesamt muss ungefähr ein Jahr für die Ausbildung angesetzt werden. Aber auch nach der Ausbildung muss für das Hobby "Ballonsport" ein Großteil der Freizeit  angesetzt werden um mit der notwendigen Sicherheit und damit auch mit der entsprechenden Freude Ballon zu fahren. Darüber sollte sich jeder Interessierte am Ballonschein im Klaren sein. Es sollte auch vor der Ausbildung bereits klar sein, wo der künftige Ballonpilot dann später auch Ballone fahren kann damit er in Übung bleibt.

Schon vor Beginn der Ausbildung empfiehlt es sich die notwendige fliegerärztliche Untersuchung machen zu lassen.

In jedem Fall aber sollte ein am Ballonschein Interessierter einige Zeit in einem Verein oder einer Ballongruppe mit dabei sein - auch als Verfolger - um wirklich festzustellen, ob ihm der Sport mit all seinen Aspekten auch wirklich Spaß macht. Ballonfahren bedeutet ja auch, sich immer wieder mit dem Wetter auseinander zu setzten, auf besseres Wetter zu warten und auch früh aufstehen zu müssen.

Nicht zuletzt muss der Ballonpilot auch mit der Verantwortung für seine Mitfahrer umgehen können!


 

Allgemeines

Die Ausbildung zum Ballonfahrer erfolgt in "registrierten Ausbildungseinrichtungen" für Freiballonführer.

Dies sind entweder Vereine oder gewerbliche Ausbildungsschulen.

Geregelt sind die Anforderungen in den §§ 46 bis 49 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) und in der 2. Durchführungsverordnung der LuftPersV.

Um Freiballone führen zu dürfen, ist ein Privatpilotenschein PPL-D notwendig. Das Mindestalter für diesen Pilotenschein beträgt 17 Jahre.

Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz, Freiballone als verantwortlicher Freiballonführer nicht gewerbsmäßig und nicht berufsmäßig am Tage zu führen, sind

1.) eine theoretische Ausbildung

2.) die Fahrausbildung

3.) die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort


Umfang der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren.


Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften, einschl. Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Fahrten nach Sichtflugregeln
  • Meteorologie
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen

Schemaskizze Gasballon

Schemaskizze Gasballon


Schemaskizze Heißluftballon

Schemaskizze Heißluftballon

Praktische Ausbildung

Um den Pilotenschein für Ballone zu machen, ist eine praktische Ausbildung nötig. Die Fahrausbildung erfolgt zunächst auf Gasballonen oder Heißluftballonen der Größenklasse 1 (Hüllenvolumen bis einschließlich 4250 Kubikmeter und Körbe bis sechs Insassen). Die Fahrausbildung mit Fluglehrer umfasst bei Verwendung von

Gasballon
Mindestens 10 Aufrüstungen und 10 Ausbildungsfahrten mit einer durchschnittlichen Fahrtdauer von je zwei Stunden

Heissluftballon
Mindestens 20 Stunden Fahrzeit, 20 Aufrüstungen und mindestens 50 Starts und 50 Landungen

innerhalb der letzten drei Jahre auf der Ballonart und Größenklasse, auf der die Prüfung abgelegt werden soll. In den Ausbildungsfahrten müssen Fahrten bei Temperaturunterschieden von mindestens 20 Grad Celsius, gemessen in Bodennähe sowie Fahrten in Lufträumen der Klassen C und/oder D enthalten sein.


Theoretische Prüfung

Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den Fächern

- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich -  Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes

- Navigation

- Meteorologie

- Aerostatik

- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik

- Verhalten in besonderen Fällen

- Menschliches Leistungsvermögen

Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.

Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens der Prüfung für den praktischen Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung akzeptiert.





Praktische Prüfung

Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf der in der Ausbildung verwendeten Freiballonart der Größenklasse I abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Freiballon muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer der Prüfungsfahrt soll etwa 60 Minuten betragen.

Der Prüfer soll sich an der Durchführung der Fahrt nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.

Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einer weiteren Fahrt nur die nicht durchgeführten Übungen zu prüfen.

Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.

Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

  • Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
  • ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
  • gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Freiballon zu jedem Zeitpunkt der Fahrt, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.

Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung diese Übung erneut nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.


Kosten

Der komplette Pilotenschein für Heißluftballone in einer gewerblichen Schule kostet zwischen 5.000 - 8.000 EUR. Darin enthalten sind der Theorielehrgang und die praktischen Ausbildungsfahrten.
Günstiger ist die Ausbildung in einem Ballonverein da die Ausbilder ehrenamtlich arbeiten.

Die genauen Kosten sind von Verein zu Verein unterschiedlich.


Sprechfunkzeugnis

Um den Ballon auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis BZF notwendig. Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) abgelegt werden. Die Sprechfunkprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.

Das Sprechfunkzeugnis sollte in jedem Fall erworben werden. Da in der Ausbildung hierzu auch Bereiche wie z.B. Navigation mit abgehandelt werden, empfiehlt es sich, das Sprechfunkzeugnis bereits zu Beginn der Ausbildung abzulegen.

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