Prüfungsfahrten für Lehrberechtigte Freiballonpiloten
Im Rahmen meiner Anerkennung als Prüfer bin ich
- zur Abnahme von praktischen Prüfungen für Freiballonlehrer gemäß § 94 LuftPersV
berechtigt.
Dies gilt auch für Überprüfungsfahrten zur Erneuerung der Lehrberechtigung.
Die Prüfungsfahrten werden nach Freigabe des zuständigen Luftamtes vorgenommen und können entweder bei dem zu prüfenden Piloten oder im Raum Augsburg durchgeführt werden.