Überprüfungsfahrten für die Außenstarterlaubnis
Ballonstarts dürfen grundsätzlich nur von dafür genehmigten Plätzen erfolgen.
Ballonpiloten können jedoch unter gewissen Voraussetzung eine so genannte "Allgemeinerlaubnis für Außenstarts" erlangen (NFL I 277/01 vom 07.09.2001).
Die Voraussetzungen hierfür sind
- der Freiballonführer muss vor der Erteilung der Allgemeinerlaubnis mindestens ein Jahr den Pilotenschein haben,
- der Freiballonführer muss mindestens 50 Fahrten als verantwortlicher Freiballonführer mit mindestens 50 Aufrüstungen mit anschließendem Start, davon mindestens 5 Starts bei Heißluftballonen bzw. 2 Starts bei Gasballonen von verschiedenen Plätzen nach Erwerb der Erlaubnis nachweisen und,
- seine Befähigung zur Durchführung von Außenstarts vor einem von der Erlaubnisbehörde bestimmten Sachverständigen im Rahmen einer Überprüfungsfahrt nachweisen.
Zur Abnahme von Überprüfungsfahrten für die Allgemeinerlaubnis bin ich von der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - bestimmt.
Die Überprüfungsfahrt für die Allgemeinerlaubnis kann entweder bei dem zu überprüfenden Piloten oder im Raum Augsburg durchgeführt werden.